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Grüner Teppich gilt ab 2024 für alle Milchproduzenten

«Grüner Teppich»: Seit dem 1. Januar  2024 gilt der Standard für alle Milchproduzenten von Molkerei- und Käsereimilch. Sie müssen sich dafür auf der Plattform www.dbmilch.ch zwingend anmelden.

Falls Sie nicht mehr sicher sind, ob Sie sich bereits beim «Grünen Teppich» angemeldet haben oder noch nicht; fragen Sie bitte direkt bei der TSM, Tel. 058 101 80 00 nach. Leider können die Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost keine Auskunft darüber geben, ob Sie sich bereits angemeldet haben oder nicht, da wir auf die Daten des «Grünen Teppich» keinen Zugriff haben.

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Mitteilung BOM (12-2021)

  • Anpassung Verkäsungszulage
  • Erhöhung Einzug Fonds (von 3.6 Rp./kg auf 4.5 Rp./kg)
  • Butter Import

Broschüre «Die Schweizer Milchwirtschaft in Zahlen»

Die Broschüre «Die Schweizer Milchwirtschaft in Zahlen» bietet mit Tabellen und Grafiken einen gerafften Überblick über die wichtigsten Kennzahlen der Schweizer Milchwirtschaft. Es eignet sich ebenso für die Abgabe an Auszubildende wie auch an interessierte Konsumentinnen und Konsumenten oder ausländische Besucher.

Herausgeberin: Schweizer Milchproduzenten SMP (Dez. 2021)

Medienmitteilung: Die Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost fordern - keine Milchimporte für Billigkäse.

Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung wurde im Dezember ein Gesuch für den Import von drei Millionen Liter Milch im aktiven Veredlungsverkehr eingereicht. Mit dieser Milch will die Imlig Käserei Oberriet AG Halbhartkäse für deutsche Discounter produzieren.

Für die Genossenschaft Vereinigte Milchbauern Mitte-Ost (VMMO), welche die Interessen der Ostschweizer Milchproduzenten vertritt, sind Milchimporte ein absolutes No-Go. Käse ist das wichtigste Produkt der Schweizer Milchwirtschaft. 2019 sind 44.5% der Milch zu Käse verarbeitet worden, 39% der Schweizer Käseproduktion wurde exportiert. Schweizer Käse hat dank der ausserordentlichen Qualität sowie der professionellen Markbearbeitung weltweit ein sehr gutes Image und positioniert sich in den Exportmärkten preislich im oberen Segment.

Es ist inakzeptabel, wenn nun eine Schweizer Käserei durch die Verarbeitung von Importmilch, unsere Käseexporte direkt konkurrenziert. Geradezu widersprüchlich wird es, wenn man sich bewusst macht, dass sich der Schweizer Käse einerseits auch dank durch den Bund Co-finanzierte Massnahmen im Ausland als hochwertiges Produkt etablieren konnte und nun andererseits eine andere Bundesbehörde dem Import von drei Millionen Liter Milch zustimmen soll.

In der Schweiz herrscht kein Milchmangel. Dass nun Verarbeiter Importmilch verkäsen wollen, ist äusserst stossend. Die Motivation des Importgesuchs ist rein wirtschaftlich und zielt nur darauf ab, mit möglichst günstiger Milch in der Schweiz Käse zu produzieren. Jede Käserei könnte mit den entsprechenden Anstrengungen ihre Milch in der Schweiz beziehen. Die Milchpreise sind in den letzten Monaten moderat gestiegen (+ 2 Rp./kg.). Trotz der marginalen Preissteigerung decken die bezahlten Preise die Produktionskosten weiterhin nicht. Verarbeiter, die es bevorzugen, Milch zu importieren anstatt den Schweizer Produzenten marktübliche Preise zu bezahlen, wollen die tägliche Arbeit unserer heimischen Landwirtschaft nicht honorieren. Die Schweizer Milchbäuerinnen und Milchbauern produzieren unter dem Branchenstandard «Swissmilk green» naturnahe und nachhaltige Lebensmittel, dies soll auch dementsprechend abgegolten werden.

Sollte das Importgesuch durch die Eidgenössische Zollverwaltung bewilligt werden, schafft die Behörde ein Präjudiz welches weiteren Importen Tür und Tor öffnet. Die VMMO sprechen sich vehement gegen Milchimporte aus.

 

Rückfragen:
Markus Berner
Geschäftsführer VMMO
071 387 48 43
info@milchbauern.ch

«Grüner Teppich» - Ausnahmegesuche bis Ende Sept. 2020 einreichen

Das Reglement der BO Milch zum «Grünen Teppich» wurde mit dem Punkt «Kompensationsmöglichkeiten & Ausnahmen» ergänzt und an der DV 2020 (schriftliche Abstimmung im April) verabschiedet. Gleichzeitig wurde eine Kommission von 4 Personen eingesetzt, welche diese Ausnahmen beurteilt; Jürg Dummermuth, Peter Meier (Verarbeiter), Stephan Kohler und Thomas Reinhard (SMP).

Das Ausnahmegesuch für den Branchenstandart «Grüner Teppich» ist bis zum 30. Sept. 2020 einzureichen.

«Grüner Teppich» - Der Branchenstandard für nachhaltige Schweizer Milch

Letzte Woche wurde in Bern der schweizweit gültige Branchenstandard für nachhaltige Milch präsentiert. Im Beisein von Bundespräsident Ueli Maurer wurde eine Charta unterzeichnet in der sich die Schweizer Milchwirtschaft zu einer tier- und umweltfreundlichen Milchproduktion bekennt. Der Mehrwert von Schweizer Milch soll ab September 2019 von den Verarbeitern und Händlern mit 3 Rp. pro Liter A-Milch abgegolten werden.

Der Zuschlag wird jedoch vorerst nicht für alle Milch und nicht von allen Milchkäufern ausgerichtet. Entnehmen Sie aus der Aufstellung «Übersicht Selbstdeklaration», welche Milch diesen Zuschlag erhält und was Sie dafür unternehmen müssen.

Der Zuschlag wird momentan nur auf der ÖLN A-Molkereimilch bezahlt, welche alle Anforderungen erfüllt, respektive an Produzenten die die Selbstdeklaration ausgefüllt haben. Damit der Zuschlag auf A-Molkereimilch ab September 2019 ausbezahlt werden kann, ist eine Anmeldung für den «Grünen Teppich» per 31. August 2019 nötig. Bei einer späteren Anmeldung wird der Zuschlag erst im Folgemonat ausbezahlt.

Die Selbstdeklaration kann online über die Webseite www.dbmilch.ch erfasst werden. Bei Fragen oder Unklarheiten kontaktieren Sie bitte die TSM Treuhand unter 058 101 80 00 oder info@dbmilch.ch. Ausnahme bei mooh Lieferanten erfolgt die Anmeldung über die Webseite www.mooh-selection.swiss/login.

Übersicht zu den Anforderungen zum «Grünen Teppich»

Planen Sie Anforderungen für den Nachhaltigkeitszuschlag ab 2020 zu erfüllen – beispielsweise neu für das RAUS Programm, ist eine Anmeldung nötig. Das Zeitfenster für Anmeldungen für Ökoprogramme ist in den nächsten Wochen geöffnet (bitte beachten Sie kantonale Unterschiede).

  • Ãœbersicht Selbstdeklaration

Nachfolgeregelung «Schoggigesetz» - Zulage für Verkehrsmilch

Nach dem WTO-Entscheid 2015, Exportförderungen zu verbieten, war es zwingend, eine Ersatzlösung zu finden. Verarbeitete Nahrungsmittel sollen weiterhin mit Schweizer Milch hergestellt und das Absatzvolumen für Schweizer Milch soll nicht geschmälert werden. Im Weiteren ging es auch darum, die Mittel zugunsten der «Milch» weiterhin zu sichern. Mit der Nachfolgelösung für das Schoggigesetz wird in der Milchbranche rein privatrechtlich eine pragmatische Lösung umgesetzt und damit ein wichtiger Pfeiler für eine stabile Schweizer Milchwirtschaft geschaffen.

Nachfolgelösung
Die Nachfolgelösung für das Schoggigesetz ist auf den ersten Blick ein anspruchsvolles System. Wenn aber einige Punkte beachtet werden, ist es ein einmaliger Aufwand, der machbar ist. Die SMP hat für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Erste Auszahlung Anfang März 2019
Die Verkehrsmilchzulage wird jedem einzelnen Verkehrsmilchproduzenten – ob Käserei-, Molkerei- oder direktvermarktete Milch – monatlich direkt auf sein Konto überwiesen.

Gesuch einreichen
Jeder Milchproduzent bekam anfangs November 2018 ein persönliches Schreiben des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Darin wird er aufgefordert, sich ab dem 6. November 2018 in der Datenbank Milch unter www.dbmilch.ch, einzuloggen.

Unter «Zulage für Verkehrsmilch» kann das Gesuch gestellt werden. Bitte achten Sie darauf, exakte Angaben zu machen. Wenn Gesuchsteller und Zahlungsadresse nicht exakt übereinstimmen, muss dies vermerkt sein. Andernfalls wird die Bank oder die Post eine Zahlung zurückweisen!

Für weitere Informationen «Merkblatt Milchzulage» und «Nachfolgeregelung Schoggigesetz» oder www.dbmilch.ch

Rabatt Hotel Waldhaus am See, St. Moritz

Wir können unseren Mitgliedern auch in der Wintersaison 2018/2019 attraktive Preise für Pauschalwochen im Hotel Waldhaus in St. Moritz anbieten.

Ihr Hofladen auf www.swissmilk.ch

Swissmilk betreibt seit Anfang März 2018 unter www.swissmilk.ch/vom-milchbuur die Onlineplattform «Vom Milchbuur». Dort erfahren Konsumentinnen und Konsumenten wie innovative Schweizer Milchbauern Milch produzieren und wo der nächste Hofladen zu finden ist.

Die Plattform «Vom Milchbuur» vernetzt die städtische Bevölkerung mit den Milchproduzentinnen und -produzenten. Die Plattform soll wachsen und weiter ausgebaut werden.

Machen Sie mit und präsentieren Sie Ihren Hofladen/ Milchautomaten kostenlos im Internet.

Füllen Sie das Formular aus und retournieren Sie uns dieses per Post oder Mail an info@milchbauern.ch  - gerne können Sie uns auch Fotos Ihres Hofladens / Milchautomaten mailen, damit wir Ihren Auftritt auf www.swissmilk.ch/vom-milchbuur illustrieren können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Angebot einem breiten Publikum bekannt zu machen. Gerne unterstützen wird Sie dabei.

  • Anmeldeformular

«Grünen Teppich» - eines Standards für nachhaltige Schweizer Milch

Bundesprogramme - jetzt Nachmelden!

Der Vorstand der Branchenorganisation Milch hat die Eckwerte zur Einführung des „Grünen Teppichs“ - eines Standards für nachhaltige Schweizer Milch - nun beschlossen. Um vom Nachhaltigkeitszuschlag von 2 Rappen per 1. Juli 2019 zu profitieren, müssen verschiedene Anforderungen eingehalten werden.

Dazu gehören die Bundesprogramme RAUS und/oder BTS. Der Beteiligungsgrad ist hier bereits sehr hoch. Milchproduzenten, welche bisher jedoch noch an keinem dieser beiden Programme teilnehmen, bleibt noch eine kurze Frist zur An- oder Nachmeldung beim Kanton. Diese Gelegenheit darf nicht verpasst werden! 

Medienmitteilung SMP

Medienmitteilung BOM

Kostenbeteiligung Produzentenbeiträge SMP

Dank mehreren guten Geschäftsjahren können die Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost ihren Mitgliedern für das Jahr 2018 eine Kostenbeteiligung an die Produzentenbeiträge SMP von 0,10 Rp./kg Milch ausrichten.

Die Auszahlung / Rückerstattung an unsere Mitglieder erfolgt im Frühling 2019, sobald wir von der TSM Treuhand GmbH die definitiven Daten der produzierten Milch 2018 erhalten haben.

Die Kostenbeteiligung an die Produzentenbeiträge SMP wird nur an Mitglieder der Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost ausgerichtet. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie Mitglied sind, die Statuten der Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost anerkennen und Ihren statutarischen Pflichten nachkommen.